Öffentliche
Verantwortung wahrnehmen |
Im Rahmen der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen vorübergehend (bis zu 4 Wochen pro Jahr) in unseren Altenpflegeheimen betreut, d.h. sie wohnen als Gast bei uns. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die häusliche Pflege noch nicht ausreicht oder die Person, die normalerweise die Pflege zu Hause übernimmt, durch Urlaub oder Krankheit nicht pflegen kann.
Ziel ist es, nach einem Krankenhausaufenthalt ihr allgemeines Wohlbefinden während des Kurzzeitpflegeaufenthaltes zu verbessern, so dass wieder ein selbständigeres Leben in der eigenen Häuslichkeit möglich ist. Außerdem möchte die Kurzzeitpflege in der familiären Pflegesituation Freiräume schaffen und die Angehörigen bei ihren oftmals schwierigen und verantwortungsvollen Aufgaben entlasten.
info(at)ev-heimstiftung.de Evangelische Heimstiftung GmbH, Hackstraße 12, 70190 Stuttgart, Tel. (0711) 63676-0