Im Rahmen unseres Besuchskonzepts sind auch Besuche aus beruflichen Gründen in den Einrichtungen möglich. Das betrifft zum Beispiel Seelsorger, Ärzte, Therapeuten, Fußpfleger und weitere Personen. Voraussetzung dafür ist, dass geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Dazu gehören:
Praxen, die einen eigenen, von Bewohnern und Mitarbeitern getrennten Zugang haben, können im Rahmen der allgemeinen Vorordnungen des Landes auch externe Kunden, zum Beispiel aus den Betreuten Wohnungen bedienen. Bei der Terminplanung wird darauf geachtet, dass sich Bewohner des Pflegeheimes und externe Besucher nicht begegnen.
Ansprechpartner für externe Dienstleister ist die Hausdirektion der Einrichtung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.