Pflegeeinstufung

Wir wissen um die Herausforderungen, die Pflegebedürftigkeit mit sich bringt. Dazu gehört auch die Frage, welche Kosten selbst getragen und welche von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen werden.

Um herauszufinden, welche Leistungen Sie oder Ihr Angehöriger in Anspruch nehmen können, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unserer Erfahrung.

Um die Pflegeeinstufung festlegen zu können, besucht Sie ein Gutachter zuhause und sieht sich an, wie selbstständig Sie Ihren Tag gestalten und welche Beeinträchtigungen vorliegen. Die Selbstständigkeit wird in sechs verschiedenen Bereichen beurteilt.
Die Einteilung beginnt bei Pflegegrad 1 mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und endet bei Pflegegrad 5 mit der schwersten Beeinträchtigung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

 

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