Ausgabe 2/2025

20 | Gute Pflege | 2_2025 | Einige Beispiele für die Erscheinungsformen von Gewalt > > > alle drei Jahre wiederholt wird, entstehen standortbezogene Maßnahmen und ein entsprechender Qualitätsentwicklungsplan. Das Schutzkonzept der EHS definiert vier Grundsätze zum sichern Miteinander, die Bewusstsein schaffen und Handlungssicherheit geben: 1. Bewusstsein schaffen: Wahrnehmung von Gefahren und offener Umgang mit dem Thema Gewalt. 2. Haltung zeigen: Nulltoleranz gegenüber jeglicher Gewalt führt zu Handlungssicherheit aller Beteiligten. 3. Gezielt handeln: Maßnahmen zur Gewaltprävention, damit Gefahrensituationen gar nicht erst entstehen. 4. Sicher Reagieren: Intervention bei Gewaltvorfällen und Verdachtsfällen sowie deren Aufarbeitung. Pflege im Fokus Körperliche / physische Gewalt • grob anfassen • schlagen, beißen, treten, zwicken • unangemessene freiheitsentziehende Maßnahmen • unbequem hinsetzen oder hinlegen • gegen den Willen Essen oder Medikamente verabreichen Psychische Gewalt • anschreien, schimpfen • bedrängen, belästigen (stalking) • missachten (z. B. duzen ohne Einverständnis) • beleidigen • ignorieren (ghosting) • ausgrenzen (mobbing) • durch Geschenke Abhängigkeit schaffen Vernachlässigung • nicht fachgerecht pflegen • unzureichend im Alltag helfen • (emotionale) Bedürfnisse übergehen Sexualisierte Gewalt • Schamgefühle verletzen • sexuelle Andeutungen • obszöne Worte und Gesten • zeigen oder zusenden von Medien mit sexuellen Inhalten • unangemessene Berührungen • Intimkontakt verlangen • sexuelle Übergriffe • Vergewaltigung Strukturelle Gewalt • starre Zeiten der Pflege durchsetzen • Kundinnen und Kunden gegen ihre Bedürfnisse in Abläufe oder Vorgaben zwingen • Dienstplan als Machtinstrument missbrauchen

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQxOTA=