Ausgabe 1/2023

6 | Gute Pflege | 1_2023 | Pflege und Finanzierung Pflegerische Versorgung Die Pflegerische Versorgung enthält die Grund- und Behandlungspflege sowie Betreuung und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche ist damit die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner im Pflegeheim sichergestellt. Dazu zählen unter anderem die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und persönlicher Lebensführung, aber auch soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege sowie anteilige Betriebs- und Verwaltungskosten. Der Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg stellt dabei mit seinen Regelungen die Qualität und Wirtschaftlichkeit der pflegerischen Versorgung sicher. Geregelt werden neben der personellen Ausstattung auch Inhalte und Bedingungen für Pflegeleistungen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 75 SGB XI. „In der Heimstiftung wollen wir die beste Pflege und Betreuung anbieten und setzen deshalb zum Beispiel auch die höchsten Personalschlüssel um. Das bedeutet, > > > dass eine Pflegekraft in Vollzeit pro zwei Bewohnerinnen und Bewohner eingestellt wird. Es gibt an dieser Stelle etwas Spielraum. Der Personalschlüssel kann variieren: Ob man den minimal notwendigen und maximal möglichen Personalschlüssel anwendet, macht einen Unterschied von fast einemDrittel an Personalmenge – und damit natürlich auch im Preis“, erklärt Thomas Malisi, Leiter des Referats Pflegesätze. Denn die Personalkosten machen etwa 85 Prozent des Preises für die pflegerische Versorgung aus. „Wir wollen aber die bestmögliche Qualität von Pflege und Betreuung und das ist unserer Ansicht nach auch nur mit den besten Personalschlüsseln möglich.“ Ausbildungsumlage Seit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung wird außerdem die Ausbildungsumlage fällig. Alle ausbildenden und auch nicht ausbildenden Einrichtungen zahlen monatliche Beträge in diesen Fond des Landes Baden-Württemberg ein und erhalten für ihre Auszubildenden eine

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