LSG-Urteil bestätigt gestaffelte Risikozuschläge für Pflegeheime

Heimstiftung sieht ihre Praxis gestärkt, rechnet aber mit Revision der Kostenträger

Das Landessozialgericht (LSG) Stuttgart hat die von der SGB‑XI‑Schiedsstelle entwickelte Spruchpraxis zur Bemessung des Risiko- bzw. Gewinnzuschlags im vollstationären Bereich bestätigt. Zwar wurde eine einzelne Klage der Heimstiftung abgewiesen. In der Sache aber stärkt das Urteil die kalkulatorische Grundlage für die Berücksichtigung von Unternehmerrisiken in der Pflegesatz-kalkulation. Die Heimstiftung wertet das als Erfolg und richtiges Zeichen nach einem langen Verfahrensweg.

Schon 2024 hatte die Schiedsstelle aufgrund eines Verfahrens der Heimstiftung höhere Risikozuschläge festgesetzt, weil die frühere Pauschale von 1,5 Prozent die gegenwärtigen Gefährdungen nicht mehr abbildet. Insbesondere Personal‑ und Fachkräftemangel können kurzfristig zu Belegungsrisiken führen. Gleiches gilt für plötzliche Kostensteigerungen in Krisenlagen, sowie wachsende Forderungsausfälle. Gegen diesen Schiedsspruch klagten Kostenträger; die Heimstiftung zog zur Klärung mit einem Musterverfahren vor die Sozialgerichtsbarkeit. In der Sache bestätigte das LSG nun die Praxis der Schiedsstelle.

Die von der Schiedsstelle angewandte Staffelung der pauschalen, umsatzbezogenen Risikozuschläge sind demnach:

• 2,75 % für Einrichtungen bis 45 Plätze
• 2,50 % für Einrichtungen mit 46–60 Plätze
• 2,25 % für Einrichtungen mit mehr als 60 Plätze

Die Schiedsstelle legt für die Pflegesatzkalkulation einen Auslastungsgrad von 96,5 Prozent zugrunde. Zudem kann im Einzelfall auf Antrag ein zusätzlicher umsatzbezogener Zuschlag von bis zu 1,0 Prozent gewährt werden, wenn eine Einrichtung plausibel nachweist, dass sie den Auslastungsgrad nicht erreichen wird und dies nicht durch betriebswirtschaftlich angemessene Maßnahmen ausgleichen kann.

„Die Schiedsstelle hat mit ihren Festsetzungen die aktuellen Risiken der Leistungserbringer in Form eines höheren Risikozuschlags anerkannt. Das LSG hat die Rechtmäßigkeit der Schiedsstellenentscheidungen damit bestätigt“, sagt Florian Schaaf, Geschäftsführer Finanzen der Heimstiftung. „Das ist ein weiterer wichtiger Meilenstein nach einem langen Verfahren, das unsere Praxis bestätigt und richtungsweisend für die Branche ist.“

Die Heimstiftung macht deutlich, dass es auch für gemeinnützige Träger notwendig ist, eine angemessenen Risikoausgleich zu haben: „Als gemeinnütziges Unternehmen brauchen wir
eine wirtschaftliche Perspektive, die es erlaubt, auch in unsicheren Zeiten nachhaltig zu arbeiten und für unsere Kunden zu investieren. Unsere Mittel fließen zu 100 Prozent wieder in den Betrieb der Einrichtungen“, ergänzt Schaaf.