Kosten

Uns ist es wichtig, Ihnen die Kosten für die Pflege in unseren Einrichtungen transparent und gut verständlich darzustellen. Nur so können Sie Ihre Zukunft oder die Ihrer Angehörigen zuverlässig planen. Vielen fällt es schwer über Pflege und Finanzierung zu sprechen. Wir möchten Sie ermutigen, uns anzusprechen. Unsere Verwaltungskräfte unterstützen Sie bei der Berechnung der Kosten und beraten Sie gerne zu der Beantragung von Zuschüssen oder der Kostenübernahme bei der Pflegekasse. Die Beispiele sollen Ihnen als Hilfe und Orientierung dienen.

Die Kosten für einen Heimplatz werden Pflegesatz genannt. Der Pflegesatz ist der Preis pro Tag. Er setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen:

  1. Die Pflegevergütung beinhaltet die Kosten für die Pflege und Betreuung und die medizinische Versorgung durch Fachkräfte rund um die Uhr.
  2. Die Ausgaben für Unterkunft umfassen die Kosten für die Reinigung des Zimmers, das Waschen und Bügeln der Wäsche, die Veranstaltungen, die Verwaltung, den Hausmeister, Heizung, Strom und Wasser.
  3. Die Verpflegung beinhaltet alle fünf Mahlzeiten sowie die Getränke. 
  4. Die Ausgaben für den investiven Anteil sind die Kosten für das Gebäude, die Instandhaltung technischer Anlagen, Reparaturen, die Möblierung und die Gestaltung der Außenanlagen

Einen Teil der Kosten für das Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse. Den anderen Teil bezahlen Sie oder Ihre Angehörigen. Das ist der sogenannte Eigenanteil. Der Eigenanteil ist unabhängig vom Pflegegrad. Von Pflegegrad 2 bis 5 ist dieser immer gleich hoch, ist aber von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich.

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegebedingter Aufwand 1,2 2.389,80 € 3.168,55 € 3.682,65 € 4.218,65 € 4.459,57 €
Ausbildungsumlage 2 164,27 € 164,27 € 164,27 € 164,27 € 164,27 €
Unterkunft 2 672,89 € 672,89 € 672,89 € 672,89 € 672,89 €
Verpflegung 2 535,70 € 535,70 € 535,70 € 535,70 € 535,70 €
Investiver Anteil 2 626,04 € 626,04 € 626,04 € 626,04 € 626,04 €
Gesamtheimentgelt 4.388,70 € 5.167,45 € 5.681,55 € 6.217,55 € 6.458,47 €
Erstattung Leistungsbetrag Pflegekasse 131,00 € 805,00 € 1.319,00 € 1.855,00 € 2.096,00 €
15% Leistungszuschlag
nach § 43c SGB XI
0,00 € 379,17 € 379,17 € 379,17 € 379,17 €
Verbleibende Kosten 4.257,70 € 3.983,28 € 3.983,36 € 3.983,36 € 3.983,29 €

Nach § 43c SGB XI erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen Leistungszuschlag auf die pflegebedingten Aufwendungen, der nach Dauer des individuellen Bezugs an Leistungen der Pflegekasse für vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI gestaffelt ist. Obenstehende Aufstellung berücksichtigt den Mindestwert von 15% auf den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Staffelung des Leistungszuschlags und die Auswirkung auf die verbleibenden Kosten nach Berücksichtigung der Leistungen der Pflegekasse.

Bezug von Leistungen
nach § 43 SGB XI
Leistungszuschlag
nach § 43c SGB XI
Verbleibende Kosten
Pflegegrade 2 bis 5
mehr als 12 Monate 30% 758,35 € 3.604,10 €
mehr als 24 Monate 50% 1.263,91 € 3.098,54 €
mehr als 36 Monate 75% 1.895,87 € 2.466,59 €

1Auf monatlicher Basis von 30,42 Tagen berechnet.

2Der investive Anteil kann von dem angegebenen Wert auf Grund unterschiedlicher Zimmerkategorien abweichen.

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegebedingter Aufwand 1 ,2 78,56 € 91,81 € 115,62 € 144,43 € 167,18 €
Ausbildungsumlage 2 5,40 € 5,40 € 5,40 € 5,40 € 5,40 €
Unterkunft 22,12 € 22,12 € 22,12 € 22,12 € 22,12 €
Verpflegung 17,61 € 17,61 € 17,61 € 17,61 € 17,61 €
Investiver Anteil 2 20,58 € 20,58 € 20,58 € 20,58 € 20,58 €
Gesamtbetrag pro Tag 144,27 € 157,52 € 181,33 € 210,14 € 232,89 €
Leistungsbetrag Pflegekasse  1 ,3 131,00 € 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 €
Leistungsbetrag reicht für 1 2 Tage 37 Tage 30 Tage 24 Tage 21 Tage
Eigenanteil pro Tag 60,31 € 60,31 € 60,31 € 60,31 € 60,31 €

1Die Pflegeversicherung übernimmt ausschließlich die Kosten für den pflegebedingten Aufwand. Die Leistung ist auf maximal 8 Wochen und maximal 1.854 € pro Kalenderjahr beschränkt. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und investiven Anteil werden von der Pflegeversicherung nicht übernommen.
Der Leistungsbetrag von 1.854 kann auf Antrag bei der Pflegekasse durch noch nicht verbrauchte Mittel der Verhinderungspflege auf max. 3.539 € aufgestockt werden.

2Der investive Anteil kann von dem angegebenen Wert auf Grund unterschiedlicher Zimmerkategorien abweichen.

3Steht nur zur Verfügung, wenn nicht anderweitig ausgeschöpft. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird.

Frau Mayer leidet unter einer leichten Demenz. Sie vergisst manches, was sie kurz zuvor gesagt hat, und kann sich nicht merken, welcher Wochentag ist. Auch das Kochen fällt ihr schwer. Deshalb wird sie täglich von einem Mobilen Dienst mit Essen versorgt. Auch fürs Waschen und An- und Auskleiden braucht sie Hilfe. Frau Mayer leidet darunter, dass sie sich nicht mehr selbst versorgen kann.

Seit einem Bruch des Oberschenkelhalses ist sie auch körperlich eingeschränkt und kämpft mit Schmerzen beim Gehen und Treppen steigen.

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse besucht Frau Mayer zuhause und stellt Pflegegrad 3 fest. Da die Tochter von Frau Mayer in einer anderen Stadt lebt und sich nicht um ihre Mutter kümmern kann, beschließen sie gemeinsam den Umzug in ein Pflegeheim.

Beim Umzug in ein Pflegeheim sieht die Rechnung für einen Monat beispielhaft wie folgt aus:

Die Berechnung erfolgt auf einer monatlichen Basis von 30,42 Tagen.

Beispielrechnung beim Pflegegrad 3:

  • 1. Pflegebedingter Aufwand1 2.028,41 €
  • 2. Ausbildungsumlage 34,07 €
    Erstattung Leistungsbetrag der Pflegekasse -1.262,00 €
  • 3. Unterkunft 434,09 €
  • 4. Verpflegung 355,61 €
  • 5. Investiver Anteil 515,62 €
    Verbleibende Kosten 2.105,80 €

1 Der Eigenanteil am pflegebedingten Aufwand (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil= EEE) in den Pflegegraden 2 bis 5 beträgt im Jahresdurchschnitt über diese Pflegegrade monatlich 766,29 Euro.

Es verbleiben also 2.105,80 Euro, die Frau Mayer selbst bezahlen muss.

Übersteigt der zu zahlende Eigenanteil die finanziellen Möglichkeiten des Pflegebedürftigen und ggf. unterhaltspflichtiger Angehöriger, sollte ein Antrag auf Hilfe zur Pflege bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die Kosten in den verschiedenen Einrichtungen unterscheiden können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Entgeltübersicht der jeweiligen Einrichtung.

Haben Sie noch Fragen zu den Kosten und Leistungen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Haus Talblick