Heimstiftung prüft, Klage zu erheben
Die geplante Reform von Pflege- und Krankenversicherung gerät zunehmend in die Kritik – und wirkt weniger wie ein „Zukunftspakt“, sondern als radikales Sparprogramm. Nach aktuellen Plänen sollen Leistungen gekürzt, Personal weiter verdichtet und nun auch noch Tarifsteigerungen ausgebremst werden. Besonders brisant: Künftig könnten steigende Löhne nicht mehr vollständig refinanziert werden – mit direkten Folgen für Beschäftigte und Pflegebedürftige. Die Evangelische Heimstiftung als großer Träger prüft bereits, Klage zu erheben und spricht von einem Eingriff in Tarifautonomie und Versorgungsqualität.
Die geplante, große Reform der Pflege- und Krankenversicherung unter dem Namen „Zukunftspakt Pflege“ entwickelt sich immer mehr zu einer der größten Kürzungsaktionen der letzten Jahrzehnte. Zum einen ist geplant, den Pflegebedürftigkeitsbegriff enger zu definieren – und damit die Leistungen für Pflegebedürftige zu verringern. Zum anderen sollen die Schwellenwerte angehoben werden – unterm Strich soll also weniger Personal zum Einsatz kommen. Und nun plant die Bundesregierung, die Tarifrefinanzierung zu begrenzen. Also, im Klartext: Tariflöhne zu verhindern. „Das setzt dem Ganzen die Krone auf“, kritisiert Elke Eckardt, Chefin der Evangelischen Heimstiftung und damit eines der größten Pflegeunternehmen in Deutschland. „Wir sollen weniger Menschen versorgen, mit weniger Qualität und auch noch unsere Leute schlecht bezahlen … wem soll das am Ende dienen? Das werden wir nicht akzeptieren“, sagt Eckardt.
Gesetzesentwurf kassiert 2022 beschlossene Tariftreue wieder ein
Vor wenigen Tagen wurde der Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt. Dieser sieht vor, die Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen zu begrenzen, und zwar maximal auf die Grundlohnrate. Konkret heißt das: Träger wie die Heimstiftung können zwar Löhne erhöhen – etwa aufgrund der Inflation oder um wettbewerbsfähig zu bleiben – die Krankenkassen müssen diese höheren Kosten aber nicht mehr vollständig refinanzieren. Für gemeinnützige Träger bedeutet das Minusgeschäft – es sei denn, sie geben die Kosten eins zu eins an Kunden weiter.
„Damit würde die Bundesregierung Tariflöhne faktisch verhindern“, erklärt Elke Eckardt, „dabei sind Tarifverträge eines der zentralen Errungenschaften unseres Sozialstaats in den letzten Jahrzehnten“. Auch Ilka Steck, Vorsitzende der Konzernmitarbeitervertretung bei der Heimstiftung, kritisiert die Pläne stark: „Seit Jahren verspricht die Politik bessere Rahmenbedingungen, beschließt die Tariftreue und wirbt Fachkräfte an. Jetzt, wo endlich Fortschritte erreicht wurden, wird wieder zurückgerudert. Das ist ein fatales Signal, treibt die Menschen aus dem Beruf und verschärft den Pflegenotstand. Wer da nach Logik sucht, sucht vergeblich. Und wir lassen uns nicht für dumm verkaufen“, sagt Steck.
Die Evangelische Heimstiftung ist ein Altenhilfeträger, trotzdem wäre das Unternehmen von diesem Gesetz deutlich betroffen: Fast 60 Prozent der Leistungen, die die 30 Mobilen Dienste für rund 6.000 Kunden erbringen, fallen unter die häusliche Behandlungspflege. Und die schließt das Gesetz mit ein. Hinzu kommt, dass der aktuelle Tarifabschluss bis Oktober 2027 gilt – sollte das Gesetz also im Januar kommen, entsteht eine neun Monate lange Lücke, in der die Gehälter der ambulanten Mitarbeitenden nicht refinanziert wären. „Das ist für uns als gemeinnütziges Unternehmen nicht hinnehmbar“, sagt Geschäftsführerin Eckardt.
Benachteiligung tarifgebundener Unternehmen
Aus diesem Grund prüft die Heimstiftung derzeit eine mögliche Klage, sollte das Gesetz in der aktuellen Fassung tatsächlich verabschiedet werden. Denn das Prinzip der Grundlohnrate als fixe Obergrenze von Tarifsteigerungen ist ein faktischer Eingriff in die Tarifautonomie. Darüber hinaus widerspricht der Gesetzesentwurf dem Wettbewerbsrecht, das eine Benachteiligung tarifgebundener Unternehmen verbietet: Es würde kommunale Sozialstationen bevorzugen, die Verluste einer unzureichenden Refinanzierung durch Steuergelder ausgleichen können.
Und: Die dauerhafte Begrenzung der Refinanzierung hebelt das Urteil des Bundessozialgerichts aus, nach dem Tariflöhne als wirtschaftlich anzuerkennen sind. „Wir können uns von der eigenen Bundesregierung nicht zwingen lassen, im ambulanten Bereich defizitär zu arbeiten“, stellt Eckardt klar. Bei der Heimstiftung geht man davon aus, dass das nur der erste Schritt ist. „Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden rechnen wir fest damit, dass es vergleichbare Regelungen auch für stationäre und ambulante Angebote in der Pflegeversicherung geben wird“, sagt Eckardt.
In der breiten Öffentlichkeit wurde das Gesetzesvorhaben noch nicht wahrgenommen. „Wer glaubt, man könne solche Einschnitte hinter komplizierten Formulierungen verstecken und an den Beschäftigten vorbei durchsetzen, täuscht sich. Wir verstehen sehr genau, was hier passiert – und vor allem, wer die Konsequenzen tragen soll: die Pflegekräfte – und mit ihnen alle jetzigen und zukünftigen Pflegebedürftigen“, ärgert sich Ilka Steck, die selber Pflegefachkraft ist, „das lassen wir uns nicht gefallen. Wir sind bereit, für unsere Arbeitsbedingungen einzustehen. Wir werden uns gegen diese Entwicklung wehren – entschlossen und gemeinsam“.
Dabei wären diese Sparmaßnahmen nicht zwingend notwendig, denn es liegen solide Vorschläge auf dem Tisch, wie die Finanzlücke in der Pflege- und Krankenversicherung gestopft werden kann, ohne dabei an der Qualität einer systemrelevanten Arbeit zu sparen. „Was fehlt, ist der politische Mut, unbequeme Entscheidungen auch für die Kassen zu treffen, statt nur für Betroffene und Mitarbeitende“, sagt Elke Eckardt.
Sinnvolle Vorschläge für Finanzreform liegen auf dem Tisch
Was das System braucht, ist kein Sparprogramm, sondern echte Solidarität. Geld ins System kann bringen, wenn das Zwei-Klassen-System abgeschafft wird. Gerade unterscheidet die Pflegeversicherung zwischen gesetzlich und privat Versicherten – und damit auch zwischen denen, die viel und denen, die wenig einzahlen. Eine solidarische Pflegeversicherung für alle heißt: Alle, unabhängig vom Einkommen, zahlen in eine gemeinsame Kasse ein.
Dazu gehört dann auch, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Auch Einkommensarten, auch Mieten und Aktiengewinne, bleiben bislang bei der Bemessung unberücksichtigt. Wer mehr einnimmt, sollte auch mehr beitragen – das ist gelebte Solidarität und dringend notwendig. Diese und auch weitere Lösungsvorschläge liegen seit Langem auf dem Tisch – von der Initiative Pro-Pflegereform, von der Diakonie Deutschland, von DEVAP, den Gewerkschaften und vielen weiteren Fachgruppen. Ausgerechnet vor dem Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai sendet die Bundesregierung damit ein Signal, das viele in der Branche als Affront verstehen dürften. Denn Pflege lebt nicht vom Applaus, sondern von guten Arbeitsbedingungen und einer gerechten Bezahlung.