Kosten

Uns ist es wichtig, Ihnen die Kosten für die Pflege in unseren Einrichtungen transparent und gut verständlich darzustellen. Nur so können Sie Ihre Zukunft oder die Ihrer Angehörigen zuverlässig planen. Vielen fällt es schwer über Pflege und Finanzierung zu sprechen. Wir möchten Sie ermutigen, uns anzusprechen. Unsere Verwaltungskräfte unterstützen Sie bei der Berechnung der Kosten und beraten Sie gerne zu der Beantragung von Zuschüssen oder der Kostenübernahme bei der Pflegekasse. Die Beispiele sollen Ihnen als Hilfe und Orientierung dienen.

Die Kosten für einen Heimplatz werden Pflegesatz genannt. Der Pflegesatz ist der Preis pro Tag. Er setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen:

  1. Die Pflegevergütung beinhaltet die Kosten für die Pflege und Betreuung und die medizinische Versorgung durch Fachkräfte rund um die Uhr.
  2. Die Ausgaben für Unterkunft umfassen die Kosten für die Reinigung des Zimmers, das Waschen und Bügeln der Wäsche, die Veranstaltungen, die Verwaltung, den Hausmeister, Heizung, Strom und Wasser.
  3. Die Verpflegung beinhaltet alle fünf Mahlzeiten sowie die Getränke. 
  4. Die Ausgaben für den investiven Anteil sind die Kosten für das Gebäude, die Instandhaltung technischer Anlagen, Reparaturen, die Möblierung und die Gestaltung der Außenanlagen

Einen Teil der Kosten für das Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse. Den anderen Teil bezahlen Sie oder Ihre Angehörigen. Das ist der sogenannte Eigenanteil. Der Eigenanteil ist unabhängig vom Pflegegrad. Von Pflegegrad 2 bis 5 ist dieser immer gleich hoch, ist aber von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich.

Das nachfolgende Beispiel schildert eine fiktive Situation. Die Rechnung dient dazu, die Zusammenstellung der Kosten beispielhaft darzustellen. Die Kosten der einzelnen Einrichtungen können davon abweichen. Die genauen Kosten sind der Entgeltübersicht auf der Seite der jeweiligen Einrichtung zu entnehmen.
 

Frau Mayer leidet unter einer leichten Demenz. Sie vergisst manches, was sie kurz zuvor gesagt hat, und kann sich nicht merken, welcher Wochentag ist. Auch das Kochen fällt ihr schwer. Deshalb wird sie täglich von den Mobilen Diensten mit Essen versorgt. Auch fürs Waschen und An- und Auskleiden braucht sie Hilfe. Frau Mayer leidet darunter, dass sie sich nicht mehr selbst versorgen kann.

Seit einem Bruch des Oberschenkelhalses ist sie auch körperlich eingeschränkt und kämpft mit Schmerzen beim Gehen und Treppen steigen.

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse besucht Frau Mayer zuhause und stellt Pflegegrad 3 fest. Da die Tochter von Frau Mayer in einer anderen Stadt lebt und sich nicht um ihre Mutter kümmern kann, beschließen sie gemeinsam den Umzug in ein Pflegeheim.

Beim Umzug in ein Pflegeheim sieht die Rechnung für einen Monat beispielhaft wie folgt aus.

Beispielrechnung beim Pflegegrad 3:  
Die Berechnung erfolgt auf einer monatlichen Basis von 30,42 Tagen.
Die tatsächlichen Kosten der einzelnen Einrichtungen können davon abweichen.

    1. Pflegebedingter Aufwand:  2.763 €
    2. Ausbildungsumlage:  66 €
        Pflegekosten:  2.829 €
        Erstattung Leistungsbetrag der Pflegekasse:   - 1.262 €
    3. Unterkunft:  458 €
    4. Verpflegung:  458 €
    5. Investiver Anteil:  538 €
        Verbleibende Kosten  3.021 €

 
Es verbleiben also 3.021 Euro, die Frau Mayer selbst bezahlen muss.

Übersteigt der zu zahlende Eigenanteil die finanziellen Möglichkeiten des Pflegebedürftigen und ggf. unterhaltspflichtiger Angehöriger, sollte ein Antrag auf Hilfe zur Pflege bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden.

Wenn Sie weitere Fragen zu den Kosten und Leistungen haben, sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Wir beraten Sie gerne.

 

Thomashaus