Kosten

Uns ist es wichtig, Ihnen die Kosten für die Pflege in unseren Einrichtungen transparent und gut verständlich darzustellen. Nur so können Sie Ihre Zukunft oder die Ihrer Angehörigen zuverlässig planen. Vielen fällt es schwer über Pflege und Finanzierung zu sprechen. Wir möchten Sie ermutigen, uns anzusprechen. Unsere Verwaltungskräfte unterstützen Sie bei der Berechnung der Kosten und beraten Sie gerne zu der Beantragung von Zuschüssen oder der Kostenübernahme bei der Pflegekasse. Die Beispiele sollen Ihnen als Hilfe und Orientierung dienen.

Die Kosten für einen Heimplatz werden Pflegesatz genannt. Der Pflegesatz ist der Preis pro Tag. Er setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen:

  1. Die Pflegevergütung beinhaltet die Kosten für die Pflege und Betreuung und die medizinische Versorgung durch Fachkräfte rund um die Uhr.
  2. Die Ausgaben für Unterkunft umfassen die Kosten für die Reinigung des Zimmers, das Waschen und Bügeln der Wäsche, die Veranstaltungen, die Verwaltung, den Hausmeister, Heizung, Strom und Wasser.
  3. Die Verpflegung beinhaltet alle fünf Mahlzeiten sowie die Getränke. 
  4. Die Ausgaben für den investiven Anteil sind die Kosten für das Gebäude, die Instandhaltung technischer Anlagen, Reparaturen, die Möblierung und die Gestaltung der Außenanlagen

Einen Teil der Kosten für das Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse. Den anderen Teil bezahlen Sie oder Ihre Angehörigen. Das ist der sogenannte Eigenanteil. Der Eigenanteil ist unabhängig vom Pflegegrad. Von Pflegegrad 2 bis 5 ist dieser immer gleich hoch, ist aber von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich.

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegebedingter Aufwand 1,2 2.301,27 € 3.274,10 € 3.788,20 € 4.324,20 € 4.565,13 €
Ausbildungsumlage 2 164,27 € 164,27 € 164,27 € 164,27 € 164,27 €
Unterkunft 2 617,83 € 617,83 € 617,83 € 617,83 € 617,83 €
Verpflegung 2 505,58 € 505,58 € 505,58 € 505,58 € 505,58 €
Investiver Anteil 2 865,45 € 865,45 € 865,45 € 865,45 € 865,45 €
Gesamtheimentgelt 4.454,40 € 5.427,23 € 5.941,33 € 6.477,33 € 6.718,26 €
Erstattung Leistungsbetrag Pflegekasse 131,00 € 805,00 € 1.319,00 € 1.855,00 € 2.096,00 €
15% Leistungszuschlag
nach § 43c SGB XI
0,00 € 395,01 € 395,01 € 395,01 € 395,01 €
Verbleibende Kosten 4.323,40 € 4.227,22 € 4.227,31 € 4.227,31 € 4.227,25 €

Nach § 43c SGB XI erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen Leistungszuschlag auf die pflegebedingten Aufwendungen, der nach Dauer des individuellen Bezugs an Leistungen der Pflegekasse für vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI gestaffelt ist. Obenstehende Aufstellung berücksichtigt den Mindestwert von 15% auf den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Staffelung des Leistungszuschlags und die Auswirkung auf die verbleibenden Kosten nach Berücksichtigung der Leistungen der Pflegekasse.

Bezug von Leistungen
nach § 43 SGB XI
Leistungszuschlag
nach § 43c SGB XI
Verbleibende Kosten
Pflegegrade 2 bis 5
mehr als 12 Monate 30% 790,01 € 3.832,22 €
mehr als 24 Monate 50% 1.316,69 € 3.305,55 €
mehr als 36 Monate 75% 1.975,03 € 2.647,20 €

1Auf monatlicher Basis von 30,42 Tagen berechnet.

2Der investive Anteil kann von dem angegebenen Wert auf Grund unterschiedlicher Zimmerkategorien abweichen.

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegebedingter Aufwand 1 ,2 75,65 € 89,99 € 113,52 € 142,51 € 166,82 €
Ausbildungsumlage 2 5,40 € 5,40 € 5,40 € 5,40 € 5,40 €
Unterkunft 20,31 € 20,31 € 20,31 € 20,31 € 20,31 €
Verpflegung 16,62 € 16,62 € 16,62 € 16,62 € 16,62 €
Investiver Anteil 2 28,45 € 28,45 € 28,45 € 28,45 € 28,45 €
Gesamtbetrag pro Tag 146,43 € 160,77 € 184,30 € 213,29 € 237,60 €
Leistungsbetrag Pflegekasse  1 ,3 131,00 € 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 €
Leistungsbetrag reicht für 1 2 Tage 38 Tage 30 Tage 24 Tage 21 Tage
Eigenanteil pro Tag 65,38 € 65,38 € 65,38 € 65,38 € 65,38 €

1Die Pflegeversicherung übernimmt ausschließlich die Kosten für den pflegebedingten Aufwand. Die Leistung ist auf maximal 8 Wochen und maximal 1.854 € pro Kalenderjahr beschränkt. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und investiven Anteil werden von der Pflegeversicherung nicht übernommen.
Der Leistungsbetrag von 1.854 kann auf Antrag bei der Pflegekasse durch noch nicht verbrauchte Mittel der Verhinderungspflege auf max. 3.539 € aufgestockt werden.

2Der investive Anteil kann von dem angegebenen Wert auf Grund unterschiedlicher Zimmerkategorien abweichen.

3Steht nur zur Verfügung, wenn nicht anderweitig ausgeschöpft. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird.

Johann-Benedikt-Bembé-Stift