Am 04.02.2026 hat der Landtag Baden-Württemberg das TPQG beschlossen. Dazu nimmt Elke Eckardt, Vorsitzende der Geschäftsführung und CEO der Evangelischen Heimstiftung wie folgt Stellung:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Landtags Baden-Württemberg, das TPQG auf den Weg zu bringen – und dass die Politik Mut gezeigt hat, das Thema nicht dem Wahlkampf zu opfern. Das neue Gesetz kann innovative Wohnformen voranbringen und bremst in einem ersten Schritt Auswüchse der Bürokratie.
Logisch und längst überfällig ist, dass ambulant betreute Wohngruppen aus dem Ordnungsrecht genommen werden. Das schafft die nötigen Freiräume, damit auch professionelle Anbieter mehr moderne, bedarfsgerechte Wohnmodelle entwickeln können – ein echter Innovationsschub für die Pflege.
Zur Heimaufsicht bleibt unsere Haltung klar: Qualität lässt sich nicht in Einrichtungen hineinkontrollieren. Dass gute Häuser künftig seltener geprüft werden, ist richtig und entlastet alle Beteiligten von unnötigem Aufwand.
Auch die neue Flexibilität bei der Mitwirkung von Heimbewohnern bewerten wir positiv. Jetzt sind wir als Betreiber gefragt, zeitgemäße und sinnvolle Beteiligungsformen zu gestalten, damit die Mitsprache auch zur veränderten Bewohnerstruktur passt – denn sie ist für unsere Arbeit unverzichtbar.“